Gewerbe
Gewerbetreibende unterliegen der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und –abmeldungen sind demnach zwingend vorgeschrieben.
Gewerbeanmeldung: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der Gewerbemeldestelle der Stadt Monheim am Rhein anzeigen.
Gewerbeummeldung: Eine Gewerbeummeldung ist nötig, wenn der Betrieb innerhalb der Stadt Monheim am Rhein verlegt oder der bisher gemeldete Gewerbegegenstand erweitert oder verändert wird.
Gewerbeabmeldung: Bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse muss das Gewerbe abgemeldet werden.
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